Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig bewältigen können auf Dauer und voraussichtlich mind. 6 Monate bestehen!
Pflegegesetz
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeit aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig bewältigen können auf Dauer und voraussichtlich mind. 6 Monate bestehen!
Pflegegesetz II - Das neue Pflegestärkungsgesetz II
Begutachtungsmodule
Die vierstufige Skala
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens, soziale Kontakte
Außerhäusliche Aktivitäten
Haushaltsführung
Begutachtungskriterien
Entscheidend ist nicht der Zeitbedarf der Durchführung der Verrichtungen, sondern der Grad der Selbständigkeit!