Pflegegesetz II - Das neue Pflegestärkungsgesetz II
Begutachtungsmodule
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens, soziale Kontakte
- Außerhäusliche Aktivitäten
- Haushaltsführung
Begutachtungskriterien
Entscheidend ist nicht der Zeitbedarf der Durchführung der Verrichtungen, sondern der Grad der Selbständigkeit!
1 überwiegend selbstständig
- Aktivitäten können größtenteils selbstständig durchgeführt werden
- Es entsteht ein nur geringer Aufwand der Pflegeperson
- Motivation, Richten/Zurechtlegen, punktuelle Übernahme
2 überwiegend unselbstständig
- Aktivitäten können nur zu einem geringen Anteil selbstständig durchgeführt werden
- ständige Beaufsichtigung bis hin zur Übernahme eines erheblichen Teils der Handlungsschritte
3 unselbstständig
- Aktivitäten werden in der Regel nicht selbstständig durchgeführt
- es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden
4 selbstständig
- Aktivitäten können ohne Hilfe durchgeführt werden